HONERKAMP
facilityprotection GmbH
Gladiolenweg 11
40699 Erkrath
Tel. 02104 - 952 3890
Fax 02104 - 952 3889

NEU! Hygienische Pfosten und Wandschutz-Geländer
hygienische Pfosten / Wandschutz-Geländer

 

Anwendungsbeispiele:

Anwendungsbeispiel: hygienische Paneele Anwendungsbeispiel: hygienische Stoßleisten
Anwendungsbeispiel: hygienische Wandpaneele Paneele und Stoßränder für Hygienebereiche

Anfahrschutz-Systeme aus Metall,
Polyester, Kunststoff finden Sie unter www.anfahrschutz.net
Hygienischer Wandschutz für Lebensmittelbetriebe, Kühl- und Gefrierhäuser...

AGB


HONERKAMP facilityprotection GmbH, Gladiolenweg 11, 40699 Erkrath
Tel. 02104 - 952 3890, Fax 02104 - 952 3889, 02104 - 952 3889 HRB 24739

I. Allgemeines

  1. Dieses und alle Folgegeschäfte mit dem Kunden unterliegen spätestens mit Auslieferung unserer Ware ausschließlich unseren Geschäftsbedingungen. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
  2. Verträge kommen nach Bestellung allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Angebote haben maximal 3 Monate Gültigkeit. Ergänzungs- und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Jegliche Änderungswünsche gelten als abgelehnt, wenn wir nicht ausdrücklich annehmen.
  3. Willenserklärungen von und an bzw. Vereinbarungen mit Vertretern und / oder Mitarbeitern werden erst durch schriftliche Bestätigung der Vertragspartner rechtswirksam.
  4. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Der Auftragsannahme zugrundeliegende Unterlagen, z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichts- und sonstige technische Angaben u. a. werden nur verbindlich, wenn sie im Auftrag schriftlich bestätigt sind. Druck-, Schreib- und Rechenfehler verpflichten uns in keiner Weise, insbesondere auch nicht zum Schadenersatz.
  5. An Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.


II. Lieferungen, Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager oder Werk verläßt, bereitgestellte Ware die nicht abgerufen wird oder die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
  2. Für Verlust, zufälligen Untergang oder Verschlechterung versendeter Waren haften wir nicht. Transportversicherung erfolgt auf Wunsch des Kunden. Schadenersatzforderung gegen haftende Dritte und / oder Versicherungen treten wir hiermit an den Kunden ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Weitere Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
  3. Wird uns unregelmäßiger Zahlungsverkehr oder eine wirtschaftliche Verschlechterung beim Kunden, z. B. Konkurs- oder Vergleichsantrag bekannt, so können wir nach unserer Wahl per Nachnahme oder Vorkasse liefern.
  4. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
  5. Lieferfristen sind nur als ca. -Fristen und nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung verbindlich, stehen aber unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung und beginnen erst nach Klärung aller Ausführungsdetails, frühestens jedoch mit Datum unserer Auftragsbestätigung und dem Erhalt etwa vereinbarter Vorauszahlungen. Sie verlängern sich bei höherer Gewalt, z. B. Streiks, Aussperrungen, nachträglichen Materialverknappungen, Import- und Exportrestriktionen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen, die uns oder unseren Zulieferanten die Lieferung nachträglich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, um den Zeitraum der Behinderung samt angemessener Wiederanlauffrist. Statt Lieferung können wir auch wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Erklären wir uns auf Verlangen nicht, so haben Kunden im Sinne §24 AGBG nur ein Rücktrittsrecht.
  6. Bei von uns nicht schuldhaft herbeigeführter, nicht zeitgerechter oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung können wir ganz oder teilweise zurücktreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.
  7. Bei Kundenverzug verlängern sich Lieferfristen um die Verzugsdauer. Bei Lieferverzug kann der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung zurücktreten, es sei denn, daß die Ware bei Nachfristablauf bereits abgesandt waren.
  8. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sind Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs ausgeschlossen.
  9. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden beginnend nach der Anzeige der Lieferbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Wir sind auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist über die Ware anderweitig zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.


III. Preise, Zahlungen

  1. Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten unsere allgmemeinen Listenpreise (+jew. MWSt. zuzügl. Verpackung, Fracht und Versicherung).
  2. Die Preise können geändert werden bei der Bekanntgabe von Änderungswünschen durch den Kunden. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie die Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Preisänderungen sind daneben zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, dann gilt unser am Liefertag gültiger Preis, jedoch wird dem Kunden, soweit gesetzlich notwendig, eine angemessene Lösungsmöglichkeit vom Vertrag eingeräumt. Bei vereinbarter Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
  3. Die Verpackung wird nach bestem Ermessen vorgenommen und zum Selbstkostenpreis berechnet.
  4. Wird die bedungene Abnahme nicht erreicht, entfallen Rabatte, Nachlässe und Sonderkonditionen rückwirkend.
  5. Unsere Lieferungen sind spätestens binnen 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zahlbar (Annahme von Schecks lediglich erfüllungshalber). Werden ausnahmsweise Wechsel angenommen, so gilt die Kaufpreisstundung nur unter der Bedingung sind nicht verschlechternder wirtschaftlicher Verhältnisse des Kunden.
  6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen von 2% p. a. über Bundesdiskontsatz; sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
  7. Bei Zahlungsverzug oder Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren, Zahlungseinstellung oder Verschlechterung der Wirtschaftslage von Kunden im Sinne des §24 AGBG können wir alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort geltend machen.
  8. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  9. Auslandslieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse oder unwiderrufliches, bei unserer Bank zu unseren Gunsten zu erstellendes übertragbares und teilbares Dokumentenakkreditiv.


IV. Eigentumsvorbehalt (EV)

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Dies gilt auch, wenn einzelne oder alle Forderungen in ein Kontokorrent aufgenommen wurden und der Saldo als anerkannt gilt. Werden ausnahmsweise im sogenannten Scheck-Wechsel-Verfahren wechsel- oder scheckmäßige Haftungen unsererseits begründet, so erlischt der EV vor Einlösung der vom Kunden akzeptierten Wechsel nicht.
  2. Der Kunde darf die Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur bar oder unter EV weiterveräußern. Von Sicherungsübereignungen gesamter Warenlager ist unsere Ware ausdrücklich auszuschließen. Bei Zwangsvollstreckungen sind wir sofort schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt oder vermengt, und sind die anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so ist vereinbart, daß der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt, soweit er an der einheitlichen Sache Eigentum hat oder erwirbt.
  4. Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB in unserem Auftrag, jedoch ohne Verpflichtungen für uns hieraus. Wir bleiben Eigentümer der so entstehenden Sache, die als EV-Ware zur Sicherung unserer Ansprüche gem. Ziff. 1 dient. Bei Be-oder Verarbeitung zusammen mit fremder Ware haben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts unserer Ware zur fremden verarbeiteten Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung.
  5. Soweit unsere Lieferung / Leistung vor Vollzahlung weiterverarbeitet wird, egal ob zusammen mit Sachen Dritter oder im bearbeiteten / weiterverarbeiteten Zustand, muß der Kunde unseren EV weiterleiten. Außerdem tritt er hiermit in Höhe unserer Forderungen alle ihm gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung jetzt oder künftig zustehenden Forderungen mit Sicherungs- und Nebenrechten an uns ab. Bei Verbindung oder Vermischung unserer eigenen mit fremder Ware / Lieferung gilt die Forderung nur im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltslieferung für das von uns gelieferte Material zum Wert der mitveräußerten / mitverwendeten fremden Materialien. Werden unsere Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren / Leistungen verwendet und z. B. zu einem Gesamtpreis geliefert / eingebaut / erbracht, so gilt die Forderung gegen den Abnehmer unseres Kunden nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware als anteilig an uns abgetreten. Der Kunde bleibt zur Forderungseinziehung im eigenen Namen berechtigt. Er muß den auf uns entfallenden Erlös aus jeglicher Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware gesondert aufbewahren und jeweils sofort an uns abführen, soweit unsere Forderungen fällig sind bzw. werden.
  6. Der Kunde muß den Erlös aus der Weiterveräußerung unserer Ware gesondert aufbewahren und jeweils sofort an uns abführen, soweit unsere Forderungen fällig sind bzw. werden.
  7. Bei Zahlungseinstellung, Konkurs- / Vergleichsantrag des Kunden oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen erlöschen die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung der EV-Ware und zur Einziehung der Kundenforderungen automatisch und gehen auf uns über.
  8. Zur Durchsetzung unserer Rechte aus dem verlängerten EV gegen die Abnehmer des Kunden überläßt uns dieser auf Verlangen die notwendigen Unterlagen und Auskünfte, bes. aus seinen Geschäftsbüchern.
  9. Leistet der Kunde bei vertragswidrigem Verhalten, bes. bei Zahlungsverzug, nach Mahnung nicht sofort Barzahlung, hat er unsere Ware einredelos herauszugeben. Wir dürfen unsere EV-Ware wegnehmen und hierzu auch die Lager- und Geschäftsräume des Kunden betreten. Rücknahmekosten trägt der Kunde. Wir können zurückgenommene Ware freihändig bestmöglich verwerten.
  10. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% oder sind uns Forderungen in Höhe von mehr als 125% unserer eigenen Forderung abgetreten, so sind wir auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
  11. Die Ware ist vom Kunden gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Eintretende Schäden sind uns sofort anzuzeigen. Uns werden alle Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften schon jetzt abgetreten


V. Gewährleistung

  1. Unsere Gewährleistung erstreckt sich
    a) zeitlich auf die Dauer von sechs Monaten,
    b) sachlich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mängelfreiheit der Ware,
    c) rechtlich auf eine Abtretung unserer eigenen Gewährleistungsansprüche gegen unsere Zulieferanten an den Kunden, die dieser hiermit annimmt. Kann der Kunde jedoch die ihm abgetretenen Ansprüche nicht realisieren, hat er gegen uns Anspruch auf Ersatzlieferung. Mangelhafte Teile oder Geräte, auch solche, die infolge des Mangels an anderenTeilen oder Geräten der von uns gelieferten Ware entstehen, beseitigen wir unverzüglich, ggfs. unter Verwendung neuer Ersatzteile. Die schadhaften und / oder ersetzten Teile und Gegenstände stehen uns zu. Wandelungs- (Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderungsrechte (Herabsetzung der Vergütung) des Kunden leben erst auf, wenn eine Ersatzlieferung durch uns fehlgeschlagen ist.
  2. Gewährleistung ist ausgeschlossen,
    a) wenn die Ware vom Kunden nicht sachgerecht gelagert, benutzt oder eingebaut bzw. mit ungeeigneten, z. B. nicht von uns stammenden, Teilen verbunden oder in solche eingebaut werden,
    b) bei natürlichem Verschleiß, ferner bei unsachgemäßer Einwirkung,
    c) bei Schäden im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch Dritte.
  3. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, soweit sich die Zusicherungen lediglich auf die Vertragsmäßigkeit unserer Leistungen erstrecken und wir erfolgreich nachgebessert bzw. Ersatz geliefert haben und soweit nicht auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Alle Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, und zwar offene Mängel nach Auslieferung, verdeckte Mängel nach Entdeckung. Beanstandete Ware ist uns einzusenden. Soweit dies möglich ist, können wir genaue Überprüfungen einschl. Besichtigung und Einsicht in Unterlagen usw. durchführen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hinsichtlich des Kaufpreises besteht bei Beanstandungen von Ware nur in Höhe des Kaufpreisbetrages des im einzelnen gerügten Gegenstandes des Teiles.
  6. Die Einhaltung von eventuellen Einbau- und Aufstellungsvorschriften aller Art (z. B. VDE, VDI, TÜV, UVV u. a. insbes. öffentlich-rechtlicher Anordnungen) ist ausschließlich Sache des Kunden.
  7. Falls Angaben bezüglich der Öffnungs- und Schließgeschwindigkeit gemacht werden, sind diese abhängig von der bauseits installierten Leistung und dürfen auch dementsprechend tolerieren.


Vl. Schadenersatzhaftung

  1. Wir haften für Schäden des Kunden, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden) oder solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherten Eigenschaften den Kunden gerade absichern sollten; für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden beschränkten Weise. Die Haftung für grob fahrlässige Vertragsverletzung ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Schadenersatz darf den entstandenen Verlust oder entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir oder unsere Erfüllungsgehilfen bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen gekannt haben oder hätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen.


Vll. Schutzrechte

  1. Verletzt unsere Ware gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen) Dritter, so muß der Kunde uns Schutzrechtsverwarnungen unverzüglich mitteilen und uns von allen Ansprüchen aus der Verletzung freistellen, soweit unsere Inanspruchnahme daraus folgt, daß wir Anweisungen des Kunden befolgt haben. Wir verpflichten uns, den Kunden gegen die Inanspruchnahme aus Schutzrechtsverletzungen zu verteidigen bzw. freizustellen und rechtlich in die Lage zur Nutzung unserer Ware zu versetzen oder, falls dies wirtschaftlich unzumutbar sein sollte, nach unserer Wahl eine Schutzrechtsverletzung durch Abänderung oder Ersetzung der Ware zu vermeiden oder die Ware gegen Kaufpreiserstattung abzüglich Nutzungsersatz zurückzunehmen .


Vlll. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Wuppertal. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des EKG und des EKAG.
  2. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 AGBG ist Gerichtsstand ausschließlich Mettmann. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.


IX. Teilnichtigkeit

  1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind dann so auszulegen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.